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DAS ETIKETT VERRÄT IHNEN SO
EINIGES
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Nach dem deutschen Weingesetz gibt es bestimmt Auflagen
was auf einem Weinetikett enthalten sein muss und welche
Angaben zusätzlich erlaubt sind.
Pflicht-Angaben
- Anbaugebiet (100%ige Reinheit des Weines)
- Qualitätsstufe
- Inhalt der Flasche
- Alkoholgehalt in Volumen-%
- Erzeuger oder Abfüller
- Amtliche Prüfnummer (ab der Qualitätsstufe
„QbA“)
Freiwillige Angaben
- Jahrgang (85% müssen aus dem genannten
Jahrgang stammen)
- Weinort und Lage (ebenfalls die 80% Klausel)
- Rebsorte (85%ige Sortenreinheit)
- Geschmacksrichtung
- Restzuckergehalt
- „geeignet für Diabetiker“
–nur bei einem bestimmen Restzuckergehalt
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AKTUELLES |
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